Dienstag, 1. August 2017

Das Familiengericht Plön will uns beim Gewaltschutzverfahren nicht helfen

Wir könnten aber einen Antrag auf eine mündliche Verhandlung stellen

Ich weiß noch nicht, ob wir das machen.

Ich habe ja eben rausgesucht, dass § 238 Gewaltschutzgesetz geändert worden ist und jetzt nicht mehr Voraussetzung ist, dass der Stalker versucht, einen umzubringen oder man gesundheitlich komplett zusammenbricht und dergleichen, bis die Staatsanwaltschaft einen helfen muss.

Es soll laut der Notiz auf der Seite der Gesetzesänderungen unsere Bundesregierung erreicht werden, dass Menschen, die von einem Stalker verfolgt werden, ab jetzt nicht mehr darauf angewiesen sind, sich privatrechtlich dagegen zu wehren, sondern Hilfe durch die Polizei und Staatsanwaltschaft erhalten und darauf auch einen Rechtsanspruch haben, und zwar auch dann, wenn die Taten nur dazu geeignet sind, einen nachhalting in seiner Lebensführung zu beeinträchtigen.

Andererseits behauptet das Familiengericht Plön trotz der Vorlage von allen möglichen Beweisen gegen unsere Stalkerin, sie würde uns ja nicht gegen unseren ausdrücklichen Willen wiederholt nachstellen oder unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgen.

Sie würde uns ja nur ständig beleidigen, verleumden und üble Nachrede betreiben. Diese drei Punkte wären aber nicht Gegenstand des Anwendungsbereichs des Gewaltschutzgesetzes.

Also ich frage mich ernsthaft, wer laufend überall anruft, Leute über uns ausfragt, sei es in sozialen Netzwerken, in der Nachbarschaft, verbissen unseren Blog liest und zwar alles, egal mit welchem Thema wir uns da beschäftigen, sich sogar bei ebay und der gleichen als Follower bei uns einhängt, um unsere Anzeigen immer wieder wegen angeblicher Regelverletzungen löschen zu lassen, so dass wir uns ständig haben an den Support wenden müssen und und und ...der verfolgt uns erstens sehr wohl mit Fernkommunikationsmitteln, denn ohne das Internet lebt man heute im digitalen Zeitalter nunmal nicht mehr .. und Jürgen und ich üben zusätzlich als Autoren unseren Job mit Hilfe des Internets aus.

Dann heißt es da, sie würde ja nicht unsere Freiheit und Gesundheit in unzumitbarer Weise bedrohen.

Ja was denn sonst .. Jürgen und ich schlägt das sehr wohl auf die Gesundheit .. und wer einem ständig Geschäftsverbindungen und sonstwas ruiniert, der beeinträchtigt ja wohl auch unsere persönliche Freiheit.

Kosten tut uns dieses ungeheuerliche Urteil zudem auch noch wieder sinnlos Gebühren.

Ob wir da gegenan gehen .. könnten wir auf Antrag, wissen aber nicht wirklich, ob das Sinn machen könnte ... Jürgen und ich müssen da noch in Ruhe drüber nachdenken.

Eins werden wir aber ganz sicher machen:

Das so wieder an die Staatsanwaltschaft schicken als weiteren Beweis dafür, wie dringend wir die Hilfe der Polizei brauchen und die der Staatsanwaltschaft, damit wir diese Frau endlich los werden, die uns einfach nicht in Ruhe lässt und ja sogar so weit ging, auch noch selbst zu behaupten, ich hätte gegen diesen Vergleich verstoßen, weil ich nach den neuerlichen Attacken natürlich begonnen habe zu suchen, wer da schon wieder hinter uns herstalkt und die Frau ja auch definitiv dabei nun erwischt habe und dafür auch diverse Aussagen vorliegen habe.

Wir hoffen, dass wir endlich Hilfe kriegen.

Jürgen hat gesagt, wie oft haben wir im letzten Jahr wegen der Attacken dieser Stalkerin nicht schlafen können, nicht richtig arbeiten können, weil wir uns beide nicht haben konzentrieren können .. sinnlose Schreibereien und Termine gehabt, die uns am Arbeiten und damit auch Geld verdienen gehindert haben ... und wie oft sind uns schon Dinge vereitelt worden, die gut für uns gewesen wären oder auch wenn nicht .. sie hätte dennoch kein Recht dazu gehabt.

Das kann so doch nicht endlos weitergehen.

Genau genommen wäre es rechtens, wenn diese Frau durch die Staatsanwaltschaft dazu gezwungen würde, unter voller Namensnennung zu schreiben, dass es alles Lügen waren, die sie im Internet oder durch ihre vielen Telefonate über uns verbreitet hat .. und außerdem noch Schadensersatz und Schmerzensgeld an uns zu bezahlen.

Aber ob wir das durchkriegen ?????

Wir werden es sehen.

Sehr wütende Grüße
Renate

2 Kommentare:

  1. Ich kann euch schon jetzt sagen: So wie der Fall liegt, habt ihr leider keine Chance. Es kostet euch nur Geld, Zeit und Nerven. Es besteht für die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse und somit wird von dort aus auch kein Verfahren in die Wege geleitet werden.

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  2. Tja ... ich habe seit wir diese Frau an den Hacken haben, schon viel über Stalking geoogelt .. früher hatte man so wie wie keine Chance, Hilfe zu kriegen, bevor so ein Stalker nicht zumindest versucht hat, einen umzubringen .. und wenn es bis zum Mord ging, sind sie dann meistens auch mal in die Hufe gekommen.

    Laut Justizminister Heiko Maas soll es ja nun mit dem neuen Stalking-Gesetz, das seit Mitte März 17 in Kraft ist, auch durch den Bundesrat ja nun abgesegnet, besser für die Opfer werden.

    Wie das in der Praxis wird, ich hab noch nichts gefunden .. wäre vielleicht auch etwas früh, denn neue Stalking-Fälle sollten ja noch in der Schwebe sein.

    So schnell ist die Staatsanwaltschaft ja normalerweise nicht.

    Ich werde es erzählen, egal wie es ausgeht.

    Denke ja immer positiv und hoffe, die Frau wird endlich mal verknackt.

    Aber selbst wenn, ich wäre nicht sicher, ob es dann aufhört. Ich schätze diese Frau so ein, dass die selbst bei Strafe heimlich versuchen wird weiterzumachen und hofft, dann nicht erwischt zu werden.

    Momentan ruht sie sich drauf aus, weil sie diese Erfahrung schon lange vorher öfter gemacht haben wird, dass ihr nichts passiert .. weil Verleumden, Beleidigen und dergleichen ja heutzutage immer unter .. ach sind ja Batagettel .. abgetan wird. Leider ist das so.

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