Bis auf einen kleinen wütenden Ausrutscher habe ich mir nichts zuschulden kommen lassen
Die eine der beiden Frauen hat nun unter anderem auch versucht, mir per einstweiliger Verfügung den Mund zu verbieten.
Sie ist damit aber nicht durch gekommen, wie ich heute vom Amtsgericht Plön erfahren habe.
Diese Aktion, die mich sicherlich wieder viel Geld kosten sollte, kostet mich auch keinen Cent.
Das ist gut zu wissen.
Ich darf in unseren Blogs .. das heißt wir, der Jürgen natürlich auch .. Tatsachenbehauptungen aufschreiben.
Die Richterin schreibt vielmehr, ich würde niemand aufhetzen, sondern nur wahrheitsgemäß berichten, was man mit uns gemacht hat. Das Gegenteil hätte die Antragstellerin auch nicht beweisen können.
Sie schreibt des weiteren sogar, dass meine Aufforderung an Dritte, sich doch bei uns zu melden, falls sie ähnliches erlebt haben sollten, damit wir gemeinsam eine Strafverfolgung anstreben könnten, als Wahrnehmung berechtigter Interessen durchaus gerechtfertigt ist.
Nur einmal bin ich in einer Diskussion bei Facebook in den Kommentarfunktionen übers Ziel hinaus geschossen.
Ich habe nämlich am 10.6.16 in der Diskussion mit einigen guten Freundinnen, von der ich vermute, dass doch irgendein Fake noch alles bei uns mitliest, also auch bei Facebook, dann weil ich wegen eines Schreibens des Anwalts dieser Frau doch sehr wütend war .. es ging um dieses Wiehern, falls Ihr Euch erinnern solltet ... mich dazu hinreißen lassen, einmal den Vornamen der Frau auszuschreiben und dazu noch in dem Text gesagt, sie sei ja nicht ganz dicht .. und an anderer Stelle vorher einmal sie sei doch komplett irre und sie sei eine Verrückte.
Das soll ich doch bitte aus dieser Diskussion nun löschen, denn das könne man als Beleidigung auffassen.
Nun ich habe dann einfach den ganzen Facebook-Beitrag samst der ellenlangen Kommentare zu diesem Thema heute gelöscht.
Ich habe mir natürlich diese Texte vorher kopiert.
Bei der Gelegenheit habe ich mir dann noch einmal die Beleidigungen dieser Frau durchgelesen, die ich gleich zu Anfang bei meinem allerersten Text bekommen habe, wo auch klar zu erkennen ist, dass die andere Frau mich gezielt ausgehorcht hat und mich aufgefordert, ihr doch nicht persönlich, sondern per PN zu erzählen, was denn los sei .. um es dann sofort an diese Frau weiterzuleiten .. denn das schreibt sie unter dem Account ihres Ehemannes (sie selbst hatte ich da schon auf igno gestellt) ganz deutlich, liefert mir damit also den Beweis dafür, dass ich nur ausgehorcht wurde .. und sie gibt dann gegen Ende dieser Diskussion auch zu, dass sie .. worum es und ja damals ging, was ich aber im Blog gar nicht erzählt, sondern nur der Frau gepostet hatte, von der wir da noch dachten, wir seien Freunde, sogar gute ... zweimal in unserem Pensionsstall angerufen hätte.
Sie beschimpft uns da weiterhin auf übelste Art und Weise.
Nun war dann heute auch noch die Polizei wegen der Sache mit Mamas Grab da, was sich ja kaum wird beweisen lassen, weil niemand es gesehen haben wird.
Die haben gesagt, wir müssen, damit wir uns per Privatklage überhaupt wehren können, besagte Sühneverhandlung erst machen.
Also habe ich mal an den zuständigen Schiedsmann geschrieben, wie sowas überhaupt läuft und dem den Fall schon einmal kurz geschildert.
Ich verspreche mir zwar nicht allzu viel von so einer Sühneverhandlung, aber was gut ist.
Ich darf, sollte sowas wie mit dem verschwundenen Friedhofsengel oder sonstwas, was immer sich die zwei noch ausdenken könnten, sehr wohl, wenn ich nicht direkt Namen nenne, im berechtigten Interesse in unseren Blogs und anderswo berichten, was passiert ist und auch selbst nach Zeugen suchen.
Ein Foto von unserem Friedhofsengel konnte ich auch an die Polizei mailen.
Na ja.
Es wird mir eine Lehre sein, mit Namen vorsichtig umzugehen, auch in Facebook-Diskussionen .. Feind liest ja überall mit .. und auch damit zu fluchen, selbst wenn ich vor Wut platzen sollte.
LG
Renate
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