Die aktuelle Korrespondenz mit den Stadtwerken Kiel, die sich endlich mal gerührt haben
Es geht darum, dass sie mahnen, obwohl man noch gar nicht im Zahlungsverzug ist, dann auch noch alles mögliche auf Zwischenkonten verbuchen, während es da liegt, fröhlich trotz Zahlungseingang Mahnungen verschicken ... klar mit Mahngebühren.
Laut AGB hat man bei Rechnungen und Abschlagszahlungen 14 Tage Zeit, also nach Fälligkeit ... das ist bei allen Stromverträgen, die man zur Zeit findet, zumindest so .. hab da was aus Horizont-Strom raus kopiert, weil der laut Angabe der beiden Stadtwerke-Mitarbeiter ja vom Betrag her so sein soll wie es uns jetzt berechnet wird, und das obwohl ich ja diesen Tarif nie mit denen abgeschlossen habe und angeblich immer noch nach StromSpezial berechnet werde .. in echt aber wohl nicht, denn der Tarif war ganz anders, das wissen Jürgen und ich beide.
Man hat uns da aber nie was mitgeteilt und der Tarif ist auf den Seite auch heute nicht mehr zu finden .. alles schon deswegen mehr als sonderbar.
Na ja .. sie haben endlich mal geantwortet .. das kopiere ich dann mal hier rein und meine Antwort auf diese Antwort da drunter.
Ich "liebe" so ein Kuddelmuddel zu bearbeiten, wo kein Schwein mehr durchblickt .. "hab ja so viel Zeit, dass ich das dringend auch noch brauche zu meinem Glück".
Na ja .. lest mal selbst, was das für ein Trauerspiel ist.
Gesendet: Mittwoch, 16. März 2016 um 16:50 Uhr
Von: email@stadtwerke-kiel.de
An: Renate-Hafemann@gmx.com
Betreff: Ihre E-Mail vom 20.02.2016
Sehr geehrte Frau Hafemann,
vielen
Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns so ausführlich zu
schreiben. Sie haben sich über unseren Service geärgert. Das tut uns
sehr leid – bitte entschuldigen Sie. Sicher können Sie erwarten, dass
wir Ihnen zeitnah antworten. Wir haben nun Ihre Angaben in Ruhe geprüft.
Gerne fassen wir unsere Ergebnisse zusammen.
Ihr Tarif
Sie
hatten und haben weiterhin den Tarif StromSpezial. Warum Sie die
Auskunft erhalten haben, Sie hätten Horizont, können wir jetzt nicht
mehr nachvollziehen. Wir gehen jedoch davon aus, dass der zuständige
Kollege die Arbeitspreise geprüft hat – denn diese sind bei Horizont
genauso hoch wie bei StromSpezial.
Es
ist richtig, dass Ihr Zähler ein HT und ein NT Zählwerk hat. Beide
rechnen wir jedoch stets mit dem gleichen Arbeitspreis ab. Aktuell mit
24,92 ct/kWh (netto 20,94 ct/kWh). Die verschiedenen Arbeitspreise in
Ihrer Rechnung beziehen sich nicht das Zählwerk, sondern auf die
Zeiträume, in denen der jeweilige Preis gegolten hat.
Kontoauszüge
Sie
haben recht damit, dass unsere Kontoauszüge sehr unübersichtlich sind.
Wenn Sie zwei verschiedene Kontoauszüge an einem Tag erhalten, kann das
daran liegen, dass wir während des Tages Beträge gebucht haben. Um Ihnen
einen Gesamtüberblick zu verschaffen, haben wir alle Ihre Zahlungen im
Anhang chronologisch aufgelistet.
Unsere Mahnschreiben
Jedes
Jahr geben wir einen Abschlagsplan vor. Hier sind die Beträge sowie die
Fälligkeitsdaten aufgelistet. Wir beliefern unsere Kunden zuverlässig
mit Energie. Im Gegenzug erwarten wir, dass die Abschläge pünktlich
bezahlt werden – denn wir gehen für Sie in Vorleistung.
Eine
Überschneidung würde bedeuten, dass der Betrag unmittelbar nach
Fälligkeit bei uns eingeht. Die erste Mahnung wird jedoch erst vier
Werktage nach dem Fälligkeitsdatum erstellt – mit einer Zahlungsfrist
von 10 Tagen. Wenn eine zweite Mahnung entsteht, wie in Ihrem Fall,
bedeutet dies dass der Abschlag bereits mehr als 14 Tage überfällig ist.
Verrechnen der Beträge
Alle
eingehenden Beträge werden automatisch von unserem System mit dem
jeweiligen Abschlag verrechnet. Wenn diese nicht zu dem geforderten
Abschlag passen, stehen die Beträge vorerst als „Akontozahlung“ auf
Ihrem Kundenkonto – denn diese müssen dann von der zuständigen
Fachabteilung manuell verrechnet werden. Je nachdem, wie viele Kunden zu
diesem Zeitpunkt abweichende Abschläge gezahlt haben, nimmt dies mehr
oder weniger Zeit in Anspruch. Das können Sie selbstverständlich
vermeiden, wenn Sie den vorgegebenen Abschlag rechtzeitig zum
Fälligkeitstag zahlen.
Frau
Hafemann, auch wenn wir Ihren Ärger nachvollziehen können – können wir
Ihrem Wunsch nicht entsprechen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei,
sich eine andere Stelle zu wenden. Gerne können Sie dort unsere
Aufstellung vorlegen. Hier kann der zuständige Mitarbeiter auf einen
Blick sehen, wann die Abschläge fällig waren, und zu welchem Zeitpunkt
Ihre Zahlungen letztendlich bei uns eingegangen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Patricia R xxxxx
Stadtwerke Kiel
Deine Energie ist hier.
Kundenservice
Telefon: 0800 247 1 247 kostenlos / Mo. bis Fr. 8 bis 20 Uhr
Mail: email@stadtwerke-kiel.de
Fax: 0431 594-2817
Post: Stadtwerke Kiel AG / Postfach 4160 / 24100 Kiel
Internet: www.stadtwerke-kiel.de
Energiezentren
Kiel / Holstenstr. 66-68
Produkte / Beratung / Service (Erdgeschoss)
Mo., Do. u. Fr. 9 bis 18 Uhr, Di. u. Mi. 9 bis 16 Uhr
Finanzservice / Kasse (3. Obergeschoss)
Mo. bis Fr. 9 bis 16 Uhr, Do. 9 bis 18 Uhr
Preetz / Am Markt 12
Mo. bis Fr. 8 bis 13 Uhr, Do. 14 bis 18 Uhr
Stadtwerke Kiel AG
Uhlenkrog 32 / 24113 Kiel
www.stadtwerke-kiel.de
Amtsgericht Kiel: HRB 395 Kl
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Georg Müller
Vorstand: Frank Meier (Vorsitzender) / Dr. Jörg Teupen
Sehr geehrte Frau R xxx bzw. die Kollegin oder der Kollege, das diese Antwort-E-mail bearbeiten sollte.
Ich habe den Kontoauszug gemeinsam mit meinem Mann überprüft.
Aufgrund Ihrer eigenen AGBs, aufgrund allgemeiner Rechtsprechnung und
diversen Gerichtsurteilen, die es dazu gibt und aufgrund unserer Prüfung
kommen wir zu dem Ergebnis, dass Sie uns etwas gutschreiben müssten und
nicht wir Ihnen noch etwas bezahlen. Unsere Reklamation der Rechnung
und auch der weiteren Vorgehensweise von Ihnen Anfang des Jahres 2016
ist deshalb in unseren Augen richtig. Bitte lesen Sie jetzt, was wir
Ihnen nach einer sehr mühevollen Kontrolle dazu zu sagen haben. Danke.
Sollten Sie uns daraufhin mitteilen, dass Sie uns nicht zustimmen oder
wir weitere Mahnungen erhalten, werden wir uns sonst an die zuständige
Schiedsstelle wenden.
...
Die folgenden AGBs stammen von
Horizont-Strom .. denn die ABGs für unseren Tarif StromSpezial und die
Berechnungsgrundlage dafür sind auf Ihrer Homepage ja nicht mehr zu
finden … und Sie haben definitiv hier etwas an der Abrechnung geändert,
weil wir genau wissen, dass wir diesen Tarif gewählt haben, weil es
einen Unterschied zwischen Tag- und Nachtstrom gab, als wir es
ausgesucht haben und es unseren Lebensgewohnheiten angepasst:
Ich zitiere Sie selbst:
….
. Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung
6.1.
Rechnungen und Abschlagszahlungen sind
zu den von der Stadtwerke Kiel AG
festgelegten Zeitpunkten, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zah-
lungsaufforderung fällig. Die Fälligkeiten der Abschlagszahlungen für den folgen-
den Abrechnungszeitraum werden dem Kunden in der jährlichen Abrechnung
mitgeteilt.
6.2.
Bei Zahlungsverzug kann die Stadtwerke
Kiel AG, wenn sie erneut zur Zahlung
auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch
entstandenen Kosten konkret oder für strukturell vergleichbare Fälle pauschal
berechnen. Bei einer pauschalen Berechnung ist dem Kunden auf Verlangen die
Berechnungsgrundlage nachvollziehbar na
chzuweisen. Eine Pauschale darf die
nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen.
…
Laut Gesetz ist man nicht im
Zahlungsverzug, wenn sich eine Zahlung einmal einige Tage überschneiden
sollte, sondern erst nach der ersten Mahnung, die immer !!!!! kostenlos
sein muss.
Nach 2 Wochen über der Abschlagsforderung hat man bei Ihnen schon die 2. Mahngebühren auf der Rechnung.
Da viele Stadtwerke diese Angewohnheit
haben, gibt es inzwischen mehrere Gerichtsurteile, die eindeutig sagen,
dass solche Mahnungen bei der ersten Zahlungserinnerung gar nichts
kosten dürfen und weitere nicht mehr als 1,20 Euro bis 1,50 Euro.
Sie verschicken ja sogar Mahnungen an Tagen, wo das Geld sogar eingegangen ist, also am gleichen Tag noch gebucht.
Das grenzt neben reiner Geldschneiderei in unseren Augen schon fast an Betrug.
Wir haben alles noch einmal verglichen
und ohne jetzt noch weiter zurück zu gehen als in diesem Kontoauszug
(denn davor haben Sie sich ja nicht anders verhalten und wir bestimmt
schon Unsummen an unzulässigen Mahngebühren klaglos bezahlt), kommen wir
zu dem Ergebnis, dass nicht wir Ihnen 65,00 Euro schulden, sondern Sie
uns stattdessen noch 8,50 Euro gutschreiben müssen.
Bevor wir uns jetzt an die für uns
zuständige Schiedsstelle wenden, geben wir Ihnen deshalb die
Gelegenheit, die unzulässigen Mahngebühren auszubuchen und uns diese
8,50 Euro gutzuschreiben.
Weitere unzulässige Mahngebühren wegen
nur möglicher kurzfristiger Überschneidungen von Zahlungen und
Fälligkeiten erkennen wir von vornherein nicht mehr an. Das sei im
Vorfeld als Grundsatz festgestellt.
Die unzulässigen Mahngebühren haben wir unten genau aufgeführt.
...
Unzulässige Mahngebühren der Stadtwerke Kiel:
Nur ab Frühling 2014 .. davor haben wir schon sehr viele davon bezahlt.
Am 19.5.14 = 2,50 Euro = Mahnung vor Verzug
Am 03.06.14 = 2,50 Euro = Da mit unserer Zahlung überschnitten
Am 19.06.14 = 2,50 Euro = Mahnung vor Verzug
Am 17.07.14 = 2,50 Euro = Mahnung vor Verzug
Am 31.07., 14.08. und 28.08.14 jeweils
pro Mahnung 1,00 Euro = 3,00 Euro zu viel (gibt ein Gerichteurteile,
dass Stadtwerke nicht mehr als 1,20 – 1,50 Euro pro Mahnung, nicht
Zahlungserinnerung, verlangen dürfen)
Am 16.09.14 wieder 1,00 Euro zu viel.
Am 17.10.14 = 2,50 Euro = Mahnung vor Verzug
Am 31.10.14 = 2,50 Euro = Da Mahnung mit unserer Zahlung überschnitten
Am 17.11.14 = 2,50 Euro = Mahnung vor Verzug
Am 1.12.14 = 1.00 Euro zu viel (Zahlungseingang am 2.12.14, von uns 1 Tag später)
Die Rechnung über die Verbrauchskosten für dieses Jahr enthielt noch 17,50 Euro an angeblich nicht bezahlten Mahnkosten.
Sie war insgesamt 270,04 Euro hoch.
Wir haben davon 252,54 Euro bezahlt, die ungerechtfertigten Mahnkosten in Höhe von 17,50 Euro aber nicht.
Wir hätten eigentlich noch 5,00 Euro
zu viel verlangte Mahnkosten zurück bekommen müssen, statt dessen
wurden besagte 17,50 Euro, die wir gar nicht schuldig sind, in das
Folgejahr und damit auch in die Rechnung für 2015 mit übernommen.
Hier sind uns nach dieser Berechnung schon einmal 5,00 Euro gutzuschreiben und diese 17,50 Euro zu stornieren.
…
Es geht weiter mit 2015:
Am 16.02.15 = 2,50 Euro = Mahnung vor Verzug
Am 2.3.15 = 1,00 Euro zu viel (1,50 erlaubt) unsere Zahlung erst am 4.3.15 gebucht
Am 20.03.15 = 2,50 Euro = Mahnung vor Verzug
Am 16.04.15 = 2,50 Euro = Mahnung vor Verzug
Am 30.04.15 = 2,50 Euro = Mahnung, obwohl Zahlung am gleichen Tag verbucht
Am 19.05.15 = 2,50 Euro = Mahnung vor Verzug
Zwischensumme, um zu berechnen, ob wir überhaupt noch etwas schuldig waren.
Inzwischen waren zu diesem Zeitpunkt 18,50 Euro weitere ungerechtfertigte Mahngebühren aufgelaufen.
Das ergibt mit den bereits 5.00 Euro zu
viel bezahlten und den 17,50 Euro vom Vorjahr zu viel geforderten
Mahngebühren eine Summe von =
41,00 Euro reinen Mahngebühren auf unserem Konto, die da nicht hin gehört haben.
87,00 Euro minus 41,00 Euro ergibt dann eine Forderung von 46,00 Euro, die eigentlich noch offen gewesen wären.
Wir haben dann 67,00 Euro überwiesen,
wären also danach im Plus gewesen, Sie mahnen aber ungetrübt weiter und
verbuchen derartige Zahlungen auf einem Zwischenkonto.
Mahngebühren am 18.06.15 über 2,50 Euro deshalb wieder ungerechtfertigt, da vor Verzug
Angeblich noch offene Posten auch ungerechtfertigt.
Am 17.07.15 = 2,50 Euro = Mahnung vor Verzug
Alle weiteren Mahngebühren erkennen wir
nicht mehr an, weil aufgrund der vorher ungerechtfertigten Mahngebühren
kein Durchblick mehr möglich ist. Wir haben auch weiterhin
logischerweise regelmäßig bezahlt und damit auch gezeigt, dass wir
gewillt sind, unsere Abschläge zu entrichten.
Es ergeben sich deshalb weitere zu stornierende Mahngebühreh in Höhe von:
Am 31.07.15 = 2,50 Euro
Am 17.08.15 = 2,50 Euro
Am 31.08.15 = 2,50 Euro
Am 16.09.15 = 2,50 Euro
Am 30.09.15 = 2,50 Euro
Zu diesem Zeitpunkt hätten wir ein Plus
auf Ihrem Konto haben müssen, waren aber nach Ihren Berechnungen nach
wie vor im Minus. Das sei nebenbei zwischendurch angemerkt.
Weitere ungerechtfertigte Mahnungen mit Mahngebühren erfolgten am:
Am 19.10.15 = 2,50 Euro
Am 2.11.15 = 2,50 Euro
Am 16.11.15 = 2,50 Euro
Am 30.11.15 = 2,50 Euro
Wir waren die ganze Zeit über bereits im Plus bei Ihnen, nicht im Minus !!!!
Am 14.12.15 = 2,50 Euro
Am 14.01.16 = 2,50 Euro = und das
obwohl wir sogar laut Ihrer eigenen Buchungen da ein Plus hatten, laut
unserer Buchungen noch viel mehr an Plus !!!!
Weitere Mahngebühren im Februar und
März haben Sie dann storniert .. wollen aber immer noch 65,00 Euro an
angeblich offenen Mahngebühren von uns haben, die wir Ihnen gar nicht
schulden.
Nach unserer Berechnung haben Sie
uns in dem Zeitraum, den der uns vorgelegte Kontoauszug umfasst, 73,50
Euro zu viele Mahngebühren berechnet.
Statt dass wir Ihnen 65,00 Euro überweisen müssten, müssten Sie uns fairerweise deshalb 8,50 Euro wieder gutschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Hafemann
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