Ich kopier Euch den Text mal hier rein
Daraus ergibt sich eigentlich beim Lesen dann für Euch von selbst, worum es da geht .. weil das ist wirklich die Härte 10, was die da gerade mit uns machen, obwohl es vorher jahrelang immer gut gelaufen ist .. was ich auch beim Sozialgericht so gesagt habe, denn die vorherigen Sachbearbeiter dort waren alle nett.
LG
Renate
...
Abs.: Eheleute Renate
Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3,
24211 Preetz
16.08.18
Sozialgericht
Kiel
Kronshagener Weg 107a
Kronshagener Weg 107a
24116 Kiel
Bitte um einstweiligen
Rechtsschutz (Eilverfahren) für diese Klage
Klage gegen das Jobcenter
Kreis Plön, Behler Weg 23, 24306 Plön, und zwar dieses Jobcenter
dazu zu verurteilen, uns nicht grundlos zu schikanieren, nur weil wir
eine kleine als Nebenjob zu betrachtende freiberufliche Tätigkeit
ausüben und diese Einnahmen auch ordnungsgemäß angeben
Dabei handelt es sich um
für eine schwer Herzkranke zu weite Wege, sinnlos verursachte
Fahrtkosten und weite Wege für uns alle beide, keine Anerkennung
notwendiger Druckkosten und so weiter .. siehe genaue Begründung wie
folgt:
Sehr geehrte Damen und
Herren,
unter dem Begriff Schikane
findet man bei Wikipedia folgende Formulierung:
Eine Schikane ist
eine insbesondere durch „Ausnutzung staatlicher oder dienstlicher
Machtbefugnisse getroffene Maßnahme, durch die jemandem unnötig
Schwierigkeiten bereitet werden“; angelehnt daran auch „kleinliche,
böswillige Quälerei“ .
Seit Dezember 2011 üben wir
beide als „Die Textritter GbR“ eine nur sehr kleine
freiberufliche Tätigkeit aus, die wir damals zufällig fanden und
dieses kleine Nebeneinkommen, da wir beide schon alte Leute kurz vorm
Rentenalter sind, gern mitnehmen, bevor wir gar nicht arbeiten.
Wir sind beide nicht mehr
kerngesund. Für Frau Renate Hafemann liegt dem Jobcenter darüber
auch ein amtsärztliches Attest vor, das bereits vor mehr als 4
Jahren ausgestellt wurde und aussagt, dass Frau Hafemann nur noch
zwischen 3 und 4 Stunden täglich überhaupt arbeiten kann, und das
auch nur im Wechsel zwischen sitzen, stehen und gehen, ohne Treppen
zu steigen, zu heben und dergleichen. Frau Renate Hafemann leidet
sowohl am Lipödem als auch einer inzwischen recht schweren
Rechtsherzinsuffizienz.
Herr Gilberg hat die
Scheuermannsche Krankheit, was wir bisher dem Jobcenter gegenüber
nicht haben amtsärztlich feststellen lassen. Das ist ein schweres
Rückenleiden. Gefragt hat Herr Gilberg früher schon mehrfach
danach, ob es nicht möglich wäre, dass das Jobcenter ihn auch
einmal vom Amtsarzt untersuchen lassen könnte. Darauf zu reagieren,
wurde aber bisher bei ihm von jedem seiner Fallmanager geflissentlich
ignoriert.
Wir haben aktuell auch kein
eigenes Auto und wissen auch nicht genau, ob wir es noch einmal
schaffen werden, eines anzusparen und auch dann nicht, wie lange das
dann halten wird.
Nachdem wir erstmalig für
unsere Tätigkeit ab Dezember 2011 als Texter unsere Einnahmen dem
Jobcenter mitgeteilt hatten, wurden wir dort damals auch an die
Abteilung für Selbständige verwiesen. Es gab damals noch die Ecke
50plus, die aber in der Nähe des Plöner Bahnhofs war, wo wir
sowieso eine Weile dazu gehört haben.
Schon damals hatten wir
grundsätzlich das Problem, das seltsamerweise die Einladungen zu
persönlichen Terminen an Frau Renate Hafemann nicht hier angekommen
sind, sondern immer nur die für Herrn Jürgen Gilberg, so dass wir
nur vermuten können, dass diese Einladungen gar nicht in Plön
rausgehen, warum auch immer.
Andere Post vom Jobcenter,
egal ob es nun Leistungsbescheide, das Formular zur Weiterbewilligung
von Leistungen oder aber auch aus der für uns ja zuständigen Stelle
in Preetz an Frau Hafemann gerichtete Job-Vorschläge oder
Einladungen dorthin, sind hier bisher immer angekommen.
Heute, am 16.08.18, war nur
Herr Jürgen Gilberg in Plön bei der wohl neuen Abteilung für
Selbständige, und zwar bei einem derzeit für uns zuständigen Herrn
Bxxxxx. Das lag daran, dass Frau Hafemann auch dieses Mal wieder
keine Post vom Jobcenter Plön dergestalt bekommen hat, wir mögen da
anrufen, einen Termin machen, weil für die Abgabe der Anlage EKS
eine persönliche Vorsprache beim Team für Selbständige in der
Geschäftsstelle in Plön erforderlich sei.
Es würde sonst keine
Leistungsgewährung erfolgen !!!!
Als Herr Gilberg heute da
war, zeigte ihm Herr Bxxxxxx einen Briefumschlag mit dem Schreiben an
Frau Hafemann, der angeblich von der Post als nicht zustellbar
zurückgekommen sei. Nun gut. Auch wenn wir uns nicht vorstellen
können, warum die Post sowas tun sollte, denn sonst kommt die Post
an Frau Hafemann hier ja auch an. Nur die Einladungen zu persönlichen
Gesprächen sind bisher grundsätzlich nie !!!!! hier an Frau
Hafemann eingegangen, sondern grundsätzlich immer !!!!! nur an Herrn
Gilberg. Meistens waren wir vor diesem Termin heute dann beide da,
weil wir irritiert vorher angerufen haben, ob es sich um einen Irrtum
handeln würde.
Um die neue Abteilung für
Selbständige zu erreichen, ist ein Fußweg von insgesamt 8 km
erforderlich, der zum Teil von unserer Wohnung zum Bahnhof Preetz und
dann vom Bahnhof Plön bis in den Behler Weg 23, der noch außerhalb
der Stadtgrenze, also hinter dem Ortsschild des Ortsausgangs Plön,
liegt.
Frau Renate Hafemann
schafft sehr langsam gehend zwar den Weg von unserer Wohnung bis zum
Bahnhof Preetz, würde sicher auch noch bis zum ehemaligen Arbeitsamt
Plön, wo früher die Ecke 50plus gewesen ist, kommen, aber nie und
nimmer bis in den Behler Weg 23. Dazu wäre sie körperlich aufgrund
ihres schweren Herzleidens außerstande.
Normalerweise müssten
wir aber beide kommen, denn „Die Textritter GbR“ ist ja unser
gemeinsames Mini-Unternehmen, um suchmaschinenoptimierte Texte im
Nebenjob zu verfassen.
Für Frau Hafemann ginge
sowas nur per Taxi, das vorher !!!!! vom Jobcenter bezahlt werden
müsste, denn wir sind ALG-II-Empfänger und bleiben das auch dann,
wenn Frau Hafemann demnächst in Altersrente geht und haben durch
dieses Mini-Einkommen kaum mehr als den sogenannte Hartz-IV-Satz zur
Verfügung. Das sind lediglich ca. 60 Euro im Monat für jeden von
uns, was sich aus den zurückliegenden Jahren und die zurückliegenden
Anlagen EKS leicht beweisen lässt.
Wir beziehen uns jetzt auf
die Niederschrift von heute, die Herr Gilberg heute alleine zur
Kenntnis genommen und unterschrieben hat.
Darin sind folgende Punkte
zu bemängeln.
Wir sollen uns auch für
die Abgabe der abschließenden Anlage EKS für die Zeit von April bis
September 18 wieder einen persönlichen Termin geben lassen. Wenn wir
das nicht binnen 2 Monaten erledigt haben, dann wird man laut dieser
Niederschrift die Leistungen für die Vergangenheit von uns in voller
Höhe zurückfordern.
Laut Gesetz ist erstens
keine bestimmte Zeit vorgeschrieben, bis wann man die abschließende
EKS fertig haben muss und schon gar nicht unter so drastischen
Folgen, sollte man das nicht schaffen.
Auch wenn wir diesen
Rahmen grundsätzlich vom Jobcenter Plön so als ungefähre Vorgabe
kennen und uns normalerweise auch danach gerichtet haben, sofern
keine technischen Probleme oder dergleichen aufgetaucht sind, was
immer einmal passieren kann, wir durften das bisher immer in
schriftlicher Form machen und mussten dazu nicht Riesenwegstrecken zu
Fuß zurücklegen, nur um dieses Formular auch noch gemeinsam
persönlich irgendwo vorzulegen, weil man uns sonst die Leistungen
verweigern würde.
So etwas von uns zu
verlangen, zumal das zu Fuß so weit ist und wir im Prinzip alle
beide nicht mehr gesund, Frau Hafemann aber schwer herzkrank und dazu
gar nicht mehr in der Lage ist, betrachten wir als das, was man unter
grundloser Schikane versteht.
Des weiteren wurde Herr
Gilberg heute damit konfrontiert, dass man angeblich ja keine Ahnung
hätte, was wir beide in dieser freiberuflichen Tätigkeit überhaupt
machen. Richtig vorwurfsvoll, als ob wir etwas Böses täten, wenn
wir hier genau das machen, was man uns damals genau erklärt hat,
nämlich unser Einkommen immer für ein halbes Jahr über die
vorläufige EKS zu schätzen und anschließend in der abschließenden
EKS dann genau abzurechnen.
Es ist ja wohl nicht unsere
Schuld, wenn man als Kunde beim Jobcenter sowohl im Fallmanagement
als auch in der Leistungsabteilung ständig neue Sachbearbeiter hat
und keiner hat eine Ahnung, was man davor dem anderen einmal in aller
Seelenruhe genau erklärt hat. So etwas sollte in einer Akte stehen,
wenn die ordentlich geführt worden sein sollte.
Außerdem ist anzumerken,
dass für uns beide das Fallmanagement hier in Preetz ist und
zusätzlich, dass Frau Hafemann ab März 2019 Rentnerin und dann nur
noch zahlendes Mitglied dieser Bedarfsgemeinschaft ist und gar nicht
mehr unter das Fallmanagement fällt.
Wo wir schon einmal dabei
sind, möchten wir festhalten, dass laut Grundgesetz in einer
gemischten Bedarfsgemeinschaft von einem Altersrentner und einem
noch arbeitsfähigen Jobcenter-Kunden keine Benachteiligung dieser
Bedarfsgemeinschaft stattfinden darf.
Die Rente von Frau Hafemann
wird geschätzt vermutlich über 1.000 Euro netto nach Abzug der
Sozialabgaben liegen, vermutlich steuerfrei sein, weil wir ja über
das Ehegattensplitting dann beide darunter fallen und schon die dazu
führen, dass Herr Gilberg nur noch einen kleinen Betrag vom
Jobcenter bekommen wird.
Wie uns die letzte
eigentlich nette Sachbearbeiterin für Selbständige erklärt hatte,
bleiben die Freibeträge für Frau Hafemann dann aus unserem
Texter-Nebenjob genauso erhalten wie vorher ,die Rente aber wird voll
verrechnet.
Der nächste Punkt sind
Bürokosten, die wir bisher bei jedem Sachbearbeiter für
Selbständige immer haben absetzen dürfen. Das sind überwiegend
Druckkosten gewesen.
Privat brauchen wir
unseren Drucker so gut wie gar nicht. Dass man heute vieles virtuell
erledigt, ist ja normal. Beim Jobcenter ging das in Bezug auf die
Abrechnung unseres kleinen Nebeneinkommens als Texter aber bisher
nicht virtuell.
Wir haben auch ganz
schlechte Erfahrungen damit gemacht, Dinge per E-mail an bisherige
Fallmanager zu schicken, da diese Sachen immer dann plötzlich nicht
mehr angekommen sind, wenn sich ohne uns das mitzuteilen wieder
einmal der Sachbearbeiter geändert hat und diese Texte dann in
seinem E-mail-Postfach schmorten, das kein anderer aufmachen durfte
oder aber dieser Fallmager krank oder in Urlaub war, ohne uns darüber
zu informieren.
Bei der Androhung, alles
an Leistungen von uns zurückzufordern, wenn wir die Angaben zur
abschließenden EKS nicht rechtzeitig machen würden, ist das Senden
an ein E-mail-Postfach für uns ein ziemliches Risiko und wir bitten
das Sozialgericht deshalb, hier klar zu sagen, ob wir das machen
dürfen oder nicht und wenn nicht, dass wir auch weiterhin unsere
Unterlagen ausdrucken dürfen. Und wenn wir die ausdrucken sollen,
weil das sicherer ist, dann sollten die Druckkosten auch bitte als
Betriebskosten anerkannt werden, weil sie Betriebskosten sind und
kein Privatvergnügen, wie Herr Bxxxx heute zu Herrn Gilberg sagte.
Wir möchten die
Formulierung aus der Niederschrift von heute einmal wörtlich
herausschreiben:
„Es handelt sich um
Kopier- und Druckkosten für vom Jobcenter angeforderte Unterlagen.
Diese sind Privatausgaben.“
Der
letzte Punkt ist die letzte in unseren Augen irreführende
Formulierung wegen des Weiterbewilligungsantrages.
Hier
steht in der Zukunftsform, dass die Weiterbewilligung von Leistungen
nur mit einer mit dem Team Selbständige besprochenen EKS-Prognose
erfolgen kann und wir möchten für den Weiterbewilligungsantrag doch
rechtzeitig einen Besprechnungstermin vereinbaren.
Herr
Gilberg hat heute den Weiterbewilligungsantrag unterschrieben und
fertig zusammen mit der geforderten vorläufigen Anlage EKS in Plön
abgegeben. Eine Prognose hat er von dem Sachbearbeiter nicht
bekommen. Was bitte soll man von so einer Formulierung denn halten?
Bevor
wir kein Geld kriegen, bitten wir um Klärung.
Außerdem hat Herr Gilberg keinen Vordruck für das Einreichen von
Fahrtkostenerstattung bekommen, obwohl das hätte sein müssen.
Und nur um einmal aufzuzeigen, wie inkompetent man anders als früher,
wo das von Dezember 2011 bis kürzlich sehr gut lief mit der
Leistungsabteilung für Selbständige, heute dort beraten wird, noch
eine abschließende Bemerkung.
Als Frau Hafemann fragte, ob sie für März vom Jobcenter eine
Überbrückung auf die Rentenzahlung, die ja erst Ende März kommt,
bekommen könnte, hieß das nein und sowas könnte sie bei der
Rentenstelle beantragen.
Die Rentenstelle hat sich schief gelacht. Helfen kann da das
Sozialamt Preetz, die das auch machen werden, nur sollte doch ein
Sachbearbeiter sowas wissen, das sollte man als Kunde beim Jobcenter
voraussetzen können.
Mit
freundlichen Grüßen
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