Donnerstag, 16. August 2018

Haben Klage wegen Schikane des Jobcenters beim Sozialgericht eingereicht

Ich kopier Euch den Text mal hier rein

Daraus ergibt sich eigentlich beim Lesen dann für Euch von selbst, worum es da geht .. weil das ist wirklich die Härte 10, was die da gerade mit uns machen, obwohl es vorher jahrelang immer gut gelaufen ist .. was ich auch beim Sozialgericht so gesagt habe, denn die vorherigen Sachbearbeiter dort waren alle nett.

LG
Renate
...
Abs.: Eheleute Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

16.08.18

Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a

24116 Kiel

Bitte um einstweiligen Rechtsschutz (Eilverfahren) für diese Klage

Klage gegen das Jobcenter Kreis Plön, Behler Weg 23, 24306 Plön, und zwar dieses Jobcenter dazu zu verurteilen, uns nicht grundlos zu schikanieren, nur weil wir eine kleine als Nebenjob zu betrachtende freiberufliche Tätigkeit ausüben und diese Einnahmen auch ordnungsgemäß angeben
Dabei handelt es sich um für eine schwer Herzkranke zu weite Wege, sinnlos verursachte Fahrtkosten und weite Wege für uns alle beide, keine Anerkennung notwendiger Druckkosten und so weiter .. siehe genaue Begründung wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter dem Begriff Schikane findet man bei Wikipedia folgende Formulierung:

Eine Schikane ist eine insbesondere durch „Ausnutzung staatlicher oder dienstlicher Machtbefugnisse getroffene Maßnahme, durch die jemandem unnötig Schwierigkeiten bereitet werden“; angelehnt daran auch „kleinliche, böswillige Quälerei“ .

Seit Dezember 2011 üben wir beide als „Die Textritter GbR“ eine nur sehr kleine freiberufliche Tätigkeit aus, die wir damals zufällig fanden und dieses kleine Nebeneinkommen, da wir beide schon alte Leute kurz vorm Rentenalter sind, gern mitnehmen, bevor wir gar nicht arbeiten.

Wir sind beide nicht mehr kerngesund. Für Frau Renate Hafemann liegt dem Jobcenter darüber auch ein amtsärztliches Attest vor, das bereits vor mehr als 4 Jahren ausgestellt wurde und aussagt, dass Frau Hafemann nur noch zwischen 3 und 4 Stunden täglich überhaupt arbeiten kann, und das auch nur im Wechsel zwischen sitzen, stehen und gehen, ohne Treppen zu steigen, zu heben und dergleichen. Frau Renate Hafemann leidet sowohl am Lipödem als auch einer inzwischen recht schweren Rechtsherzinsuffizienz.

Herr Gilberg hat die Scheuermannsche Krankheit, was wir bisher dem Jobcenter gegenüber nicht haben amtsärztlich feststellen lassen. Das ist ein schweres Rückenleiden. Gefragt hat Herr Gilberg früher schon mehrfach danach, ob es nicht möglich wäre, dass das Jobcenter ihn auch einmal vom Amtsarzt untersuchen lassen könnte. Darauf zu reagieren, wurde aber bisher bei ihm von jedem seiner Fallmanager geflissentlich ignoriert.

Wir haben aktuell auch kein eigenes Auto und wissen auch nicht genau, ob wir es noch einmal schaffen werden, eines anzusparen und auch dann nicht, wie lange das dann halten wird.

Nachdem wir erstmalig für unsere Tätigkeit ab Dezember 2011 als Texter unsere Einnahmen dem Jobcenter mitgeteilt hatten, wurden wir dort damals auch an die Abteilung für Selbständige verwiesen. Es gab damals noch die Ecke 50plus, die aber in der Nähe des Plöner Bahnhofs war, wo wir sowieso eine Weile dazu gehört haben.

Schon damals hatten wir grundsätzlich das Problem, das seltsamerweise die Einladungen zu persönlichen Terminen an Frau Renate Hafemann nicht hier angekommen sind, sondern immer nur die für Herrn Jürgen Gilberg, so dass wir nur vermuten können, dass diese Einladungen gar nicht in Plön rausgehen, warum auch immer.

Andere Post vom Jobcenter, egal ob es nun Leistungsbescheide, das Formular zur Weiterbewilligung von Leistungen oder aber auch aus der für uns ja zuständigen Stelle in Preetz an Frau Hafemann gerichtete Job-Vorschläge oder Einladungen dorthin, sind hier bisher immer angekommen.

Heute, am 16.08.18, war nur Herr Jürgen Gilberg in Plön bei der wohl neuen Abteilung für Selbständige, und zwar bei einem derzeit für uns zuständigen Herrn Bxxxxx. Das lag daran, dass Frau Hafemann auch dieses Mal wieder keine Post vom Jobcenter Plön dergestalt bekommen hat, wir mögen da anrufen, einen Termin machen, weil für die Abgabe der Anlage EKS eine persönliche Vorsprache beim Team für Selbständige in der Geschäftsstelle in Plön erforderlich sei.

Es würde sonst keine Leistungsgewährung erfolgen !!!!

Als Herr Gilberg heute da war, zeigte ihm Herr Bxxxxxx einen Briefumschlag mit dem Schreiben an Frau Hafemann, der angeblich von der Post als nicht zustellbar zurückgekommen sei. Nun gut. Auch wenn wir uns nicht vorstellen können, warum die Post sowas tun sollte, denn sonst kommt die Post an Frau Hafemann hier ja auch an. Nur die Einladungen zu persönlichen Gesprächen sind bisher grundsätzlich nie !!!!! hier an Frau Hafemann eingegangen, sondern grundsätzlich immer !!!!! nur an Herrn Gilberg. Meistens waren wir vor diesem Termin heute dann beide da, weil wir irritiert vorher angerufen haben, ob es sich um einen Irrtum handeln würde.

Um die neue Abteilung für Selbständige zu erreichen, ist ein Fußweg von insgesamt 8 km erforderlich, der zum Teil von unserer Wohnung zum Bahnhof Preetz und dann vom Bahnhof Plön bis in den Behler Weg 23, der noch außerhalb der Stadtgrenze, also hinter dem Ortsschild des Ortsausgangs Plön, liegt.

Frau Renate Hafemann schafft sehr langsam gehend zwar den Weg von unserer Wohnung bis zum Bahnhof Preetz, würde sicher auch noch bis zum ehemaligen Arbeitsamt Plön, wo früher die Ecke 50plus gewesen ist, kommen, aber nie und nimmer bis in den Behler Weg 23. Dazu wäre sie körperlich aufgrund ihres schweren Herzleidens außerstande.

Normalerweise müssten wir aber beide kommen, denn „Die Textritter GbR“ ist ja unser gemeinsames Mini-Unternehmen, um suchmaschinenoptimierte Texte im Nebenjob zu verfassen.

Für Frau Hafemann ginge sowas nur per Taxi, das vorher !!!!! vom Jobcenter bezahlt werden müsste, denn wir sind ALG-II-Empfänger und bleiben das auch dann, wenn Frau Hafemann demnächst in Altersrente geht und haben durch dieses Mini-Einkommen kaum mehr als den sogenannte Hartz-IV-Satz zur Verfügung. Das sind lediglich ca. 60 Euro im Monat für jeden von uns, was sich aus den zurückliegenden Jahren und die zurückliegenden Anlagen EKS leicht beweisen lässt.

Wir beziehen uns jetzt auf die Niederschrift von heute, die Herr Gilberg heute alleine zur Kenntnis genommen und unterschrieben hat.

Darin sind folgende Punkte zu bemängeln.

Wir sollen uns auch für die Abgabe der abschließenden Anlage EKS für die Zeit von April bis September 18 wieder einen persönlichen Termin geben lassen. Wenn wir das nicht binnen 2 Monaten erledigt haben, dann wird man laut dieser Niederschrift die Leistungen für die Vergangenheit von uns in voller Höhe zurückfordern.

Laut Gesetz ist erstens keine bestimmte Zeit vorgeschrieben, bis wann man die abschließende EKS fertig haben muss und schon gar nicht unter so drastischen Folgen, sollte man das nicht schaffen.

Auch wenn wir diesen Rahmen grundsätzlich vom Jobcenter Plön so als ungefähre Vorgabe kennen und uns normalerweise auch danach gerichtet haben, sofern keine technischen Probleme oder dergleichen aufgetaucht sind, was immer einmal passieren kann, wir durften das bisher immer in schriftlicher Form machen und mussten dazu nicht Riesenwegstrecken zu Fuß zurücklegen, nur um dieses Formular auch noch gemeinsam persönlich irgendwo vorzulegen, weil man uns sonst die Leistungen verweigern würde.

So etwas von uns zu verlangen, zumal das zu Fuß so weit ist und wir im Prinzip alle beide nicht mehr gesund, Frau Hafemann aber schwer herzkrank und dazu gar nicht mehr in der Lage ist, betrachten wir als das, was man unter grundloser Schikane versteht.

Des weiteren wurde Herr Gilberg heute damit konfrontiert, dass man angeblich ja keine Ahnung hätte, was wir beide in dieser freiberuflichen Tätigkeit überhaupt machen. Richtig vorwurfsvoll, als ob wir etwas Böses täten, wenn wir hier genau das machen, was man uns damals genau erklärt hat, nämlich unser Einkommen immer für ein halbes Jahr über die vorläufige EKS zu schätzen und anschließend in der abschließenden EKS dann genau abzurechnen.

Es ist ja wohl nicht unsere Schuld, wenn man als Kunde beim Jobcenter sowohl im Fallmanagement als auch in der Leistungsabteilung ständig neue Sachbearbeiter hat und keiner hat eine Ahnung, was man davor dem anderen einmal in aller Seelenruhe genau erklärt hat. So etwas sollte in einer Akte stehen, wenn die ordentlich geführt worden sein sollte.

Außerdem ist anzumerken, dass für uns beide das Fallmanagement hier in Preetz ist und zusätzlich, dass Frau Hafemann ab März 2019 Rentnerin und dann nur noch zahlendes Mitglied dieser Bedarfsgemeinschaft ist und gar nicht mehr unter das Fallmanagement fällt.

Wo wir schon einmal dabei sind, möchten wir festhalten, dass laut Grundgesetz in einer gemischten Bedarfsgemeinschaft von einem Altersrentner und einem noch arbeitsfähigen Jobcenter-Kunden keine Benachteiligung dieser Bedarfsgemeinschaft stattfinden darf.

Die Rente von Frau Hafemann wird geschätzt vermutlich über 1.000 Euro netto nach Abzug der Sozialabgaben liegen, vermutlich steuerfrei sein, weil wir ja über das Ehegattensplitting dann beide darunter fallen und schon die dazu führen, dass Herr Gilberg nur noch einen kleinen Betrag vom Jobcenter bekommen wird.

Wie uns die letzte eigentlich nette Sachbearbeiterin für Selbständige erklärt hatte, bleiben die Freibeträge für Frau Hafemann dann aus unserem Texter-Nebenjob genauso erhalten wie vorher ,die Rente aber wird voll verrechnet.

Der nächste Punkt sind Bürokosten, die wir bisher bei jedem Sachbearbeiter für Selbständige immer haben absetzen dürfen. Das sind überwiegend Druckkosten gewesen.

Privat brauchen wir unseren Drucker so gut wie gar nicht. Dass man heute vieles virtuell erledigt, ist ja normal. Beim Jobcenter ging das in Bezug auf die Abrechnung unseres kleinen Nebeneinkommens als Texter aber bisher nicht virtuell.

Wir haben auch ganz schlechte Erfahrungen damit gemacht, Dinge per E-mail an bisherige Fallmanager zu schicken, da diese Sachen immer dann plötzlich nicht mehr angekommen sind, wenn sich ohne uns das mitzuteilen wieder einmal der Sachbearbeiter geändert hat und diese Texte dann in seinem E-mail-Postfach schmorten, das kein anderer aufmachen durfte oder aber dieser Fallmager krank oder in Urlaub war, ohne uns darüber zu informieren.

Bei der Androhung, alles an Leistungen von uns zurückzufordern, wenn wir die Angaben zur abschließenden EKS nicht rechtzeitig machen würden, ist das Senden an ein E-mail-Postfach für uns ein ziemliches Risiko und wir bitten das Sozialgericht deshalb, hier klar zu sagen, ob wir das machen dürfen oder nicht und wenn nicht, dass wir auch weiterhin unsere Unterlagen ausdrucken dürfen. Und wenn wir die ausdrucken sollen, weil das sicherer ist, dann sollten die Druckkosten auch bitte als Betriebskosten anerkannt werden, weil sie Betriebskosten sind und kein Privatvergnügen, wie Herr Bxxxx heute zu Herrn Gilberg sagte.

Wir möchten die Formulierung aus der Niederschrift von heute einmal wörtlich herausschreiben:

Es handelt sich um Kopier- und Druckkosten für vom Jobcenter angeforderte Unterlagen. Diese sind Privatausgaben.“

Der letzte Punkt ist die letzte in unseren Augen irreführende Formulierung wegen des Weiterbewilligungsantrages.

Hier steht in der Zukunftsform, dass die Weiterbewilligung von Leistungen nur mit einer mit dem Team Selbständige besprochenen EKS-Prognose erfolgen kann und wir möchten für den Weiterbewilligungsantrag doch rechtzeitig einen Besprechnungstermin vereinbaren.

Herr Gilberg hat heute den Weiterbewilligungsantrag unterschrieben und fertig zusammen mit der geforderten vorläufigen Anlage EKS in Plön abgegeben. Eine Prognose hat er von dem Sachbearbeiter nicht bekommen. Was bitte soll man von so einer Formulierung denn halten?

Bevor wir kein Geld kriegen, bitten wir um Klärung.

Außerdem hat Herr Gilberg keinen Vordruck für das Einreichen von Fahrtkostenerstattung bekommen, obwohl das hätte sein müssen.

Und nur um einmal aufzuzeigen, wie inkompetent man anders als früher, wo das von Dezember 2011 bis kürzlich sehr gut lief mit der Leistungsabteilung für Selbständige, heute dort beraten wird, noch eine abschließende Bemerkung.

Als Frau Hafemann fragte, ob sie für März vom Jobcenter eine Überbrückung auf die Rentenzahlung, die ja erst Ende März kommt, bekommen könnte, hieß das nein und sowas könnte sie bei der Rentenstelle beantragen.

Die Rentenstelle hat sich schief gelacht. Helfen kann da das Sozialamt Preetz, die das auch machen werden, nur sollte doch ein Sachbearbeiter sowas wissen, das sollte man als Kunde beim Jobcenter voraussetzen können.

Mit freundlichen Grüßen

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