Dienstag, 1. August 2017

Die Bundesregierung zur Gesetzesänderung von Stalking

Warum ich das rausgesucht habe, hat einen Grund, mehr dazu später

Quelle: Seite der Bundesregierung (dortige Quellenangabe dpa)


Zitat daraus:

Gesetz in Kraft

Stalkingopfer besser geschützt

Opfer von Stalking sind besser geschützt. Die Reaktion des Opfers spielt ab sofort für die Strafbarkeit keine Rolle mehr. Das entsprechende Gesetz ist jetzt in Kraft getreten.


Für die Strafbarkeit von Stalking genügt es nun, wenn die Nachstellung objektiv geeignet ist, das Opfer zu beeinträchtigen.
Bislang war für die Strafbarkeit des Täters mitentscheidend, wie das Opfer auf das Stalking reagierte. Die sogenannte Nachstellung war nur strafbar, wenn sie das Leben des Opfers schwerwiegend beeinträchtigte.

Staatsanwaltschaft muss verfolgen

Die Belastungen für Stalkingopfer werden durch eine weitere neue Regelung verringert: Bislang konnte die Staatsanwaltschaft, ein Verfahren wegen Stalking einstellen und das Opfer auf die Möglichkeit der Privatklage verweisen. Diese Möglichkeit entfällt in Zukunft.
Freitag, 10. März 2017
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Dann hoffe ich mal, dass die Staatsanwaltschaft uns wirklich helfen wird.

LG
Renate
 

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