Dienstag, 1. August 2017

Noch mehr zur Gesetzesänderung in Sachen Stalking

Hier ein Artikel von der Tagesschau



Zitat:

 

Entscheidungen im Bundesrat Stalking-Opfer werden besser geschützt

Stand: 10.02.2017 12:52 Uhr



Viele Verdachtsfälle, aber nur wenige Verurteilungen. Stalking-Opfer werden künftig besser geschützt. Stalking ist nicht mehr nur strafbar, wenn das Opfer seine Lebenssituation verändern muss, sondern auch schon, wenn dessen Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird.
Stalking-Opfer sollen künftig besser geschützt und die Täter leichter verurteilt werden. Der Bundesrat ließ eine entsprechende Gesetzesinitiative der Bundesregierung passieren. Der Bundestag hatte das Gesetz Mitte Dezember verabschiedet.
Bislang war es für die Verurteilung eines Stalkers notwendig, dass die Nachstellungen das Leben des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt haben - etwa wenn die betroffene Person deshalb umgezogen ist oder den Job gewechselt hat. Künftig ist Stalking auch dann strafbar, wenn das Opfer sein Leben trotz der Nachstellungen nicht geändert hat.

Tausende Verdachtsfälle, wenige Verurteilungen

Mit dem neuen Gesetz kann der Täter schon dann bestraft werden, wenn sein Verhalten "objektiv geeignet" ist, für eine solche schwerwiegende Beeinträchtigung zu sorgen. Jedes Jahr gibt es zwar Tausende Verdachtsfälle, doch bislang werden nur einige hundert Stalker tatsächlich verurteilt - das soll sich nun ändern. "Nicht die Opfer sollen gezwungen werden, ihr Leben zu ändern, sondern die Stalker", erklärte Justizminister Heiko Maas bei der Verabschiedung im Bundestag.
Von Stalking ist die Rede, wenn jemand eine andere Person ständig verfolgt oder mit Telefonanrufen terrorisiert. Derartige Nachstellungen können mit zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Dieser Strafrahmen bleibt auch mit der Gesetzesnovelle unverändert.
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 LG
Renate

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