Hier ein Artikel von der Tagesschau
Zitat:
Entscheidungen im Bundesrat Stalking-Opfer werden besser geschützt
Stand: 10.02.2017 12:52 Uhr
Viele Verdachtsfälle, aber nur wenige
Verurteilungen. Stalking-Opfer werden künftig besser geschützt. Stalking
ist nicht mehr nur strafbar, wenn das Opfer seine Lebenssituation
verändern muss, sondern auch schon, wenn dessen Lebensgestaltung
schwerwiegend beeinträchtigt wird.
Stalking-Opfer sollen künftig besser geschützt
und die Täter leichter verurteilt werden. Der Bundesrat ließ eine
entsprechende Gesetzesinitiative der Bundesregierung passieren. Der
Bundestag hatte das Gesetz Mitte Dezember verabschiedet.
Bislang war es für die Verurteilung eines
Stalkers notwendig, dass die Nachstellungen das Leben des Opfers
schwerwiegend beeinträchtigt haben - etwa wenn die betroffene Person
deshalb umgezogen ist oder den Job gewechselt hat. Künftig ist Stalking
auch dann strafbar, wenn das Opfer sein Leben trotz der Nachstellungen
nicht geändert hat.
Tausende Verdachtsfälle, wenige Verurteilungen
Mit dem neuen Gesetz kann der Täter schon dann
bestraft werden, wenn sein Verhalten "objektiv geeignet" ist, für eine
solche schwerwiegende Beeinträchtigung zu sorgen. Jedes Jahr gibt es
zwar Tausende Verdachtsfälle, doch bislang werden nur einige hundert
Stalker tatsächlich verurteilt - das soll sich nun ändern. "Nicht die
Opfer sollen gezwungen werden, ihr Leben zu ändern, sondern die
Stalker", erklärte Justizminister Heiko Maas bei der Verabschiedung im
Bundestag.
Von Stalking ist die Rede, wenn jemand eine
andere Person ständig verfolgt oder mit Telefonanrufen terrorisiert.
Derartige Nachstellungen können mit zu drei Jahren Gefängnis bestraft
werden. Dieser Strafrahmen bleibt auch mit der Gesetzesnovelle
unverändert.
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LG
Renate
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