Samstag, 20. Juni 2020

Unser neuer Widerspruch gegenüber dem Jobcenter Plön

Die Fotos sind vom entspannenden Gassi, bevor wir mal wieder diese "nette" Post fanden

 
Abs.: Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz
21.06.20

BG-Nr. 13106//0004064
Widerspruch gegen Ihren abschließenden Bewilligungsbescheid vom 19.06.20
sowie
Widerspruch gegen Ihren Erstattungsbescheid vom 18.06.20
mit Begründung

 
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerspreche den beiden Bescheiden aus diversen Gründen:

Der erste Grund besteht schon einmal darin, dass Sie die Anhebung der Mietobergrenzen seit dem 01. Januar 2020 um 20 Euro im Monat bei uns nicht berücksichtigt haben. Wir haben übrigens inzwischen mehrfach darauf hingewiesen. Trotzdem wurde das bei diesem Änderungsbescheid wieder nicht bedacht. Damit wären bereits 60 Euro ihrer Rückforderung ohnehin hinfällig. Vielmehr stünde mir eine Nachzahlung zu, was Sie eigentlich hätten automatisch machen müssen, denn es ist bisher sozialgerichtlich ja gar nicht geklärt, ob Sie sich überhaupt im Recht damit befinden, wie Sie darauf kommen, von uns etwas zurückzuverlangen.

 
Der zweite Grund ist die wieder willkürliche Neufestsetzung unserer seit Jahren immer so genehmigten und klar zu Anfang der Tätigkeit auch abgesprochenen sowie schriftlich festgehaltenen Betriebskosten durch den damaligen Sachbearbeiter, Herrn Naeve. Zusätzlich ist in diesem Fall noch folgendes anzumerken. Ich habe erstens persönlich mit Herrn Broschk den vorläufigen Bewilligungsbescheid besprochen und er hat den so mit den ungefähren Betriebskosten, die auch den tatsächlichen Betriebskosten in etwa entsprechen, die wir abgerechnet haben, zugestimmt. Des weiteren haben auch Sie von der Leistungsabteilung selbst dieser vorläufigen EKS entsprochen und selbst auch die von uns wie immer darin festgehaltenen für uns ganz normalen Betriebskosten laut Ursprungsabsprache zugestimmt. Ungewöhnliche Betriebsausgaben haben wir aber nicht abgerechnet. Das ist in meinen Augen Willkür und ein unbilliges Verhalten, das ich mir nicht gefallen lassen muss.

 
Der dritte Grund ist auch nach wie vor, sollte es wirklich eine gesetzliche Grundlage dafür geben, erwerbstätige Altersrentner in Bezug auf Freibeträge schlechter zu stellen als erwerbstätige Noch-Leistungsberechtigte, dass wir mehrfach vom Jobcenter selbst, und zwar verschiedenen Mitarbeitern in Ihrem Hause, die Auskunft bekommen haben, dass auch Altersrentner auf die Einkünfte aus Arbeit die gleichen Freibeträge bekämen wir alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Genauer haben wir das ja schon in unserer Klage vor dem Sozialgericht gegen den Änderungsbescheid für das Halbjahr vor diesem erklärt.

 
Der vierte Grund ist, dass meine Ehefrau anders als Sie behaupten, ja gar keine Ansprüche auf Grundsicherung im Alter hat, auch keine Leistungen von Ihnen verlangt, da sie ja ohne mich unterstützen zu müssen, ja gar nicht bedürftig wäre, also nichts mit dem SGB XII zu tun hat. Die Freibetragsregelung nach § 82, Abs. 1, SGB XII würde für mich beinhalten, dass ich dort nicht berücksichtigt würde, sondern meine Frau dann alleine mit dem Sozialamt abrechnen würde, mir aber auch kein Cent gekürzt werden dürfte, nichtmal Wohngeld, sollte meine Frau als Grundsicherungs-Rentnerin, die sie ja nicht ist, im Falle von einem Anspruch auf Grundsicherung im Alter welches erhalten. Der § 82, Abs. 1, SGB XII ist nur bei Menschen anzuwenden, die auch einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben.

 
Der fünfte Grund ist, dass es sowohl für das Jobcenter als auch das Sozialamt einen Grundsatz in Bezug auf Bedarfsgemeinschaften gibt, und der heißt, dass sich bei gemischten Bedarfs- bzw. Einsatzgemeinschaften weder positive noch negative Auswirkungen bei der Einkommensberücksichtigung ergeben dürfen. Dass meine Frau als Altersrentnerin weniger Freibeträge bekommt, ist aber eine negative Auswirkung in Bezug auf unsere Bedarfsgemeinschaft.
 
Der sechste Grund ist, meine Frau ist Altersrentnerin, aber nicht erwerbsunfähig. Und laut meinem Verständnis des SGB zwei haben alle !!!! erwerbsfähigen und erwerbstätigen Menschen Ansprüche auf die Freibeträge, die es nach dem SGB II grundsätzlich für Erwerbseinkommen gibt.

 
Der siebte Grund ist, dass es gerade im SGB XII, dass Sie ja anführen als für meine Ehefrau angeblich zuständig, auch eine Härtefallklausel gibt und in diese Härtefallklausel auch die individuelle Möglichkeit fällt, gerade bei Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst gar keine Ansprüche auf Leistungen nach SGB II sowie SGB XII haben, was auf meine Frau ja voll zutrifft, hier andere Freibetragsregelungen als die nach § 82, Abs. 1, SGB XII getroffen werden können, was dann dort im Einzelfall zu klären wäre. Das müsste für das Jobcenter ja wohl dann auch gelten.

 
Der achte und letzte Grund ist dann noch folgender: Was Sie mit uns machen, verstößt in meinen Augen gleich gegen zwei Artikel des Grundgesetzes, nämlich Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und so weiter. Auch wenn das Alter hier nicht direkt aufgeführt ist, denke ich, dass man Menschen nicht aufgrund ihres Alters benachteiligen darf. Außerdem Artikel 6 (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung, und so weiter. Wir sind ein Ehepaar und stehen natürlich einander bei, haben das auch nie abgestritten. Deshalb sind wir ja eine Bedarfsgemeinschaft. Warum man uns aber deshalb als gemischte Bedarfsgemeinschaft zwischen Altersrentner und noch nicht Altersrentner benachteiligt, hat mit einem besonderen Schutz überhaupt nichts zu tun, sondern stellt eine besondere Benachteiligung von Eheleuten dar.

 
Das was ich in den acht genannten Gründen meines Widerspruchs gegen den abschließenden Bewilligungsbescheid gesagt habe, gilt auch sinngemäß alles für den dazugehörenden Erstattungsbescheid.




 
Das wäre alles.



Mit freundlichen Grüßen

 Teilweise habe ich mich da auch auf Dinge bezogen, die ich heute beim Rumgoogeln noch neu im Internet zum Thema gefunden habe.

Ich habe deshalb schon im Armuts-Blog was gepostet gehabt .. das findet man hier:

Was Feines für meinen nächsten Widerspruch ans Jobcenter gefunden Und außerdem haben sie vergessen, ab Januar die neuen Mietobergrenzen zu berücksichtigen

 Na ja ... da kommt man von nem netten Hundegassi am See gut gelaunt nach Hause und findet schon wieder so "nette" Post vom Jobcenter.

Und das, wo sie jetzt in den Corona-Zeiten doch uns Solo-Selbständige so dolle beschützen und uns helfen wollen angeblich.

 Ich kann über solche dämlichen Sprüche, die nur Volksverdummung sind, nur noch lachen.

Ich hoffe, Ihr könnt das auch.
 Wenn Ihr oben den Widerspruch mal wirklich ganz durchlest, wisst Ihr auch, warum wir darüber, dass man uns Solo-Selbständigen ja soooo dolle helfen will, nur ein müdes Lächeln übrig haben.

 Jobcenter und gerade in Bezug auf Selbständigkeit, wo man noch aufstocken muss .. das ist Verarsche pur.

Das haben wir immer so erlebt und das ist jetzt in den Corona-Zeiten auch kein Stück besser.


 Da oben hinter den Enten vorne schwimmt übrigens ein Haubentaucher.

 Diesem Widerspruch werden sie klar wieder widersprechen .. ich gehe nicht davon aus, dass die zustimmen, egal in welchem Punkt .. es wäre ein Wunder, wenn es anders wäre.

 Also wird uns nichts anderes übrig bleiben, als die nächste Klage ans Sozialgreicht rauszuschicken.

Man gönnt sich ja sonst nichts.

 Und genauso "nett" erleben wir das Jobcenter seit ungefähr 12 Jahren .. und jeder, mit dem man sich über dieses Thema unterhält, der auch Erfahrungen mit dem Jobcenter hat, erzählt einem ähnliche Schauergeschichten.

 Wir haben das bald überstanden . leid tun uns die jungen Leute, die das vermutlich solange die CDU noch am Ruder ist, auch weiterhin werden ertragen müssen.

Und die nutzen Corona doch nur zur Panikmache, weil sie vorher schon hatte Angst haben müssen abzurutschen, eben weil die Menschen dabei waren zu begreifen, dass es so nicht mehr weitergeht und andere Parteien gewählt haben.


 Und gerade solche Fälle wie der neue jetzt mit dem Schlachthof, wo nun doch viele schreien, Leiharbeit, Werksverträge und solche Dinge müssen weg ... tja .. jetzt schreien sie.

Glaubt Ihr wirklich im Ernst, die ändern was?

 Ändern könnte mit Chance ein Regierungswechsel was .. vielleicht .. ohne Regierungswechsel jedenfalls werden sich solche Zustände wie in diesem Schlachthof und anderen davor und anderen Ecken, wo besonders viele Corona-Fälle zusammenkamen, ganz sicher nicht ändern.

 Trotz allem Geschrei, das ja schnell wieder verstummt, weil alle denken .. oh die sind ja soooo vernantwortungsvoll und wollen dem Volk nur helfen.

Nein, willen die nicht! Die tun nur ganz scheinheilig so.



 Na ja .. es war schönes Wetter heute.

 In diesem Beet brummte und summte es .. alles voller Hummeln beim Nektar.Sammeln.

 Wir haben es genossen, hatten supergute Laune da noch.

 Und dann kamen wir nach Hause und machten die Post auf .. und siehe da .. wieder son "nettes" Schreibem vom Jobcenter.

 Das kann einem den tollsten Tag versauen, ist leider so.



 Wem die Katze gehört, weiß ich nicht .. die saß heute in der Nähe unserer Haustür.




LG
Renate

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