Auch nichts Generelles, was man nun machen sollte, um ab Januar die da ja dazu gehörenden Freibeträge zu bekommen
ALG II und Grundsicherung im Alter oder Wohngeld beantragt man im voraus, nicht im Nachhinein.
Auch wenn es so sein wird, dass die Grundrente an sich, weil es keiner schafft, alles so schnell auszurechnen, automatisch irgendwann nachgezahlt wird, es müsste ja wohl möglich sein, einem eine Auskunft darüber zu geben, wie man diese Freibeträge vor dem 1. Januar 2021 beantragen kann.
Ich hatte ja gefragt .. im Link unten kann man meine Frage nachlesen:
Gestern kam die Antwort. Ich kopiere die mal hier rein und sage folgendes. Die Telefonnummer funktioniert nach wie vor nicht. Drückt man auf die Zahl für Grundrente, kommt son Gummisatz, man könnte das ja auf der Seite der Rentenversicherung nachlesen.
Die FAQs helfen da nicht weiter, die sind zu allgemein, die hatte ich ja vorher auch schon gelesen.
Der Flyer, den sie nennen, ist noch gar nicht da .. da läuft man ins Leere.
Sprich, wir haben ein Gesetz, das ab Januar 21 gültig ist, aber nichts funktioniert.
Toll .. echt klasse.
Ich kopiere Euch den Antworttext mal hier rein:
...
Von: meinefrage@drv-bund.de
An: Itancana@gmx.com
Betreff: Antwort Deutsche Rentenversicherung
bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 11.09.2020 teilen wir Ihnen allgemein folgendes mit:
Die Deutschen Rentenversicherung kann zurzeit noch keine Auskünfte zum persönlichen Anspruch und zur individuellen Höhe der Grundrente geben.
Bis dieses möglich sein wird, stellen wir Ihnen umfangreiche allgemeine Informationen zur Verfügung:
Mit diesen FAQs ,
Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/grundrente/grundrente_faq_liste.html#4581e0ba-efce-4cf9-8433-4df2d5b5e921
und dem
Flyer "Grundrente: Fragen und Antworten"
Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/grundrente_fragen_und_antworten.html
können Sie sich einen ersten Überblick über die neue Leistung verschaffen.
Die FAQs geben dabei Antworten auf die häufigsten Fragen:
-Was sind Grundrentenzeiten? Welche Zeiten zählen mit?
-Welche Zeiten zählen bei der Mindestversicherungszeit für die Grundrente nicht mit?
-Wird Einkommen auf die Grundrente angerechnet?
-Welches Einkommen wird bei der Grundrente angerechnet?
Wichtig: Ob Sie einen Anspruch auf die Grundrente, also auf den Zuschlag zu Ihrer Rente haben, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch. Sie müssen nichts unternehmen, also keinen Antrag stellen. Der Grundrentenzuschlag wird für alle Rentenarten gezahlt für Erwerbsminderungsrenten, Altersrenten, Renten an Hinterbliebene sowie Erziehungszeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Deutsche Rentenversicherung Bund
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