Samstag, 19. September 2020

Statistischer Missbrauch absoluter Zahlen beim RKI

 Habe ich gerade gefunden


 

 

Inwieweit  das nun stimmt, kann ich nicht sagen. Aber es deckt sich mit meiner Meinung, dass die veröffentlichten Zahlen über Neuinfektionen keine Aussagekraft besitzen, da die Testanzahl grundsätzlich verschwiegen wird. 

Nehmen wir mal an, bei einem Dingstest werden 100 Proben untersucht und 3 sind positiv. das sind dann 3%.

Teste ich dann 1000 Proben und ich finde 20 postive Ergebnisse, hat sich die Anzahl erhöht. ABER umgerechnet sind es nur 2%. Genau nach diesem Prinzip wird die Corona-Panik ständig geschührt.

Nun hat ein Anwalt, laut gefundenem Bericht, Klage eingereicht.

Hier nun ein Auszug:
 
 

Zulassungssitze nach § 10 Abs. 1 BORA: RA Bernard: Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden; RAe Korn, Guettat,Deus-Cörper,Hery, Skaric-Karstens, Thibaut: Hindenburgplatz 3, 55118 Mainz; RAe Hartmann, Berneit, Wöllstein: Stromberger Straße 2, 55545 Bad Kreuznach;RAin Hamed: Bienenbergweg 9, 65375 Oestrich-Winke
 
 
lA n t r a g a u f e i n s t w e i l i g e A n o r d n u n g 
 
In dem Verwaltungsrechtsstreitder Daniela Prousa, [...]-Antragstellerin-Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Jessica Hamed, Stromberger Straße 2, 55545 Bad Kreuznachg egenRobert Koch-Institut, Nordufer 20, 13353 Berlin, vertreten durch den PräsidentenProf. Dr. LotharH. Wieler oder dem Vertreter im Amt, ebenda-Antragsgegner-wegen:öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruchwird unter Verweis auf die beigefügte Kopie der Anwaltsvollmachtangezeigt, dass die Antragstellerinvon der Unterzeichnerinvertreten wird.
 
 DATUMAKTENZEICHENDURCHWAHLE-MAIL30.08.20200703/2020-JH(06131) 5547666hamed@ckb-anwaelte.deNurper beAVerwaltungsgericht BerlinKirchstraße 710557 BerlinEilt sehr!Bitte sofort vorlegen!  Seite 2von 35 
 
Namens und im Auftrag der Antragstellerinwird beantragt, 
1. dem Antragsgegner zu untersagen, bei sinkender bzw. gleichbleibender SARS-CoV-2-Positivenquote wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, die Entwicklung sei (sehr) beunruhigend,
 
 2.dem Antragsgegner zu untersagen, bei einer Positivenrate von einem derart niedrigen Wert wierund 1%,wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, die Entwicklung sei (sehr) beunruhigend,
 
 3.dem Antragsgegner zu untersagen, bei Zusammenfassungen einzig die absolute Anzahl der positiven SARS-CoV-2-Tests darzustellen bzw. darauf basierend die kumulativen Fallzahlen oder dieInzidenz ohne Nennung der Positivenquoteund des starken Einflussfaktors eines bedeutsamen Testanstieges auf die absoluten Zahlen,
 
 4.den Antragsgegner zu verpflichten,die unter 1.genannten Behauptungeninseinentäglichen Lageberichtenzu COVID-19vom 25. bis einschließlich 28.08.2020 zu widerrufen und in der Weise richtigzustellen, in der er die Behauptungen verbreitet hatund 
 
5.dem Antragsgegner die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen.Die Anträgezu 1) bis 4)werdenwie folgt begründet:
 
 Der Antragsgegner stellt in seiner Publikation„Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“ jeweils eine „Zusammenfassung der aktuellen Lage“, mit farblicher Hinterlegung als Eye-Catcher wirkend, voran.In den Lageberichtenvom 25.08.2020, 26.08.2020, 27.08.2020und28.08.2020 beginnt diese Zusammenfassung mit folgenden Worten: „Seit der 29. Kalenderwoche ist die kumulative COVID-19-Inzidenz der letzten 7 Tage insgesamt und in vielen Bundesländern stark angestiegen. Der Anteil an Kreisen, die keine COVID-19-Fälle übermittelt haben, ist deutlich zurückgegangen. Auch wenn die Fallzahlen in einigen Bundesländern wieder abnehmen, bleibt diese Entwicklung sehr beunruhigend.“Beweis:Screenshots der in Rede stehenden Berichte:
 
 
Es folgt eine Auflistung aus Screenshots und Verlinkungen.

Lest ruhig mal den ganzen Kram durch:

 
Viel Spass beim Denken
 
LG Jürgen

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