Bin ja mal gespannt, was die mir antworten
Irgendwas ausgerechnet werden sie ja zum 1. Januar 21 nicht haben. Andererseits hat man ja laut dem neuen Grundrenten-Recht als jemand, der langjährig versichert war, also länger als 33 oder 35 Jahre, doch diesen Anspruch auf Freibeträge beim ALG II, Grundsicherung im Alter und Wohngeld.
Jürgen meint, es ist verständlich, was ich die gefragt habe.
Ich stelle das mal hier rein.
"Ich habe eine Frage zu den Altersrentnern in ALG-II-Bedarfsgemeinschaften und den neuen Freibeträgen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich glaube zwar nicht, dass ich Grundrente bekommen werden, weil ich
dazu früher zu gut verdient habe, würde aber gerne wissen, wie das mit
den Freibeträgen für langjährig Versicherte in den Fällen aussieht,
denen man ja die Altersrente indirekt über den Ehemann in einer
Bedarfsgemeinschaft bis auf den Sozialhilfesatz runterkürzt, obwohl sie
eigentlich selbst von ihrr Rente würden leben können.
Haben die denn auch Ansprüch auf diesen Freibetrag, obwohl sie selbst
prinzipiell nicht anspruchsberechtigt auf Grundsicherung im Alter,
Wohngeld oder ALG II, sondern ja indirekt sozusagen unterhaltspflichtig
sind, da zur Bedarfsgemeinschaft des Mannes dazugehörend.
Mir lässt man derzeit nichtmal mehr den Freibetrag auf meinen Nebenjob,
den ich vor der Rente noch hatte, obwohl ich ein Urteil des
Bundessozialgerichts fand, dass man Altersrentner, die gar keinen
Ansprüch auf Grundsicherung im Alter haben, eben nicht genauso behandeln
darf wie Altersrentner, die einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter
haben. Habe schon deshalb das für uns zuständige Jobcenter beim
Sozialgericht Kiel verklagt.
Nun weiß ich auch nicht genau, wie sie denn die 33 oder 35 Jahre
Grundrentenzeiten überhaupt ausrechnen werden, finde das sehr schwer zu
verstehen. Ich vermute aber, da ich ja hätte mit 63 prinzipiell in Rente
gehen können und ich in meinen Rentenzeiten kaum Zeiten reiner
Arbeitslosigkeit dabei hatte, dass ich genug Zeit zusammen hätte, um
zumindest auf 33 Jahre zu kommen, vermutlich sogar auf 35 Jahre. Das
werde ich von Ihnen aber sicher individuell nun ja nicht vor dem 1.
Janhar 2021 erfahren.
Um beim Jobcenter den entsprechenden Freibetrag für langjährig
Versicherte zu kommen, müsste mein Mann das aber vor dem 1.1.2021 beim
örtlichen Jobcenter einreichen. Nach 2022 nutzt uns das nichts mehr. Wir
sind jetzt durch die Art und Weise, wie das Jobcenter Plön mit uns
umgeht, in großer finanzieller Not, nicht irgendwann später.
Können wir diesen Freibetrag zum 1.1.2021 dort also wegen der unsicheren
Rechtslage erstmal prophylaktisch einreichen und später dann belegen,
wenn Sie auch soweit sind, dass wir das Schreiben von der Rentenstelle
bekommen, das wir als Beweis ja sicher dann noch brauchen werden?
Für eine Auskunft diesbezüglich wären wir Ihnen sehr dankbar.
Deutsche Rentenversicherung
Nein, nicht direkt . auf die automatische Prüfung meiner Grundrentenzeiten"
...
Wenn Sie antworten, werde ich erzählen, ob man was damit anfangen konnte oder nicht.
Weil es fehlen einfach klare Auskünfte darüber, die das denn ab Januar 21 praktisch überhaupt laufen soll.
LG
Renate
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