Freitag, 11. September 2020

Hab mal wegen dieser neuen Grundrenten-Freibeträge an die Deutsche Rentenversicherung geschrieben

 Bin ja mal gespannt, was die mir antworten


Irgendwas ausgerechnet werden sie ja zum 1. Januar 21 nicht haben. Andererseits hat man ja laut dem neuen Grundrenten-Recht als jemand, der langjährig versichert war, also länger als 33 oder 35 Jahre, doch diesen Anspruch auf Freibeträge beim ALG II, Grundsicherung im Alter und Wohngeld.

Jürgen meint, es ist verständlich, was ich die gefragt habe.

Ich stelle das mal hier rein.


"Ich habe eine Frage zu den Altersrentnern in ALG-II-Bedarfsgemeinschaften und den neuen Freibeträgen

 
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich glaube zwar nicht, dass ich Grundrente bekommen werden, weil ich dazu früher zu gut verdient habe, würde aber gerne wissen, wie das mit den Freibeträgen für langjährig Versicherte in den Fällen aussieht, denen man ja die Altersrente indirekt über den Ehemann in einer Bedarfsgemeinschaft bis auf den Sozialhilfesatz runterkürzt, obwohl sie eigentlich selbst von ihrr Rente würden leben können.
Haben die denn auch Ansprüch auf diesen Freibetrag, obwohl sie selbst prinzipiell nicht anspruchsberechtigt auf Grundsicherung im Alter, Wohngeld oder ALG II, sondern ja indirekt sozusagen unterhaltspflichtig sind, da zur Bedarfsgemeinschaft des Mannes dazugehörend.
Mir lässt man derzeit nichtmal mehr den Freibetrag auf meinen Nebenjob, den ich vor der Rente noch hatte, obwohl ich ein Urteil des Bundessozialgerichts fand, dass man Altersrentner, die gar keinen Ansprüch auf Grundsicherung im Alter haben, eben nicht genauso behandeln darf wie Altersrentner, die einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben. Habe schon deshalb das für uns zuständige Jobcenter beim Sozialgericht Kiel verklagt.
Nun weiß ich auch nicht genau, wie sie denn die 33 oder 35 Jahre Grundrentenzeiten überhaupt ausrechnen werden, finde das sehr schwer zu verstehen. Ich vermute aber, da ich ja hätte mit 63 prinzipiell in Rente gehen können und ich in meinen Rentenzeiten kaum Zeiten reiner Arbeitslosigkeit dabei hatte, dass ich genug Zeit zusammen hätte, um zumindest auf 33 Jahre zu kommen, vermutlich sogar auf 35 Jahre. Das werde ich von Ihnen aber sicher individuell nun ja nicht vor dem 1. Janhar 2021 erfahren.
Um beim Jobcenter den entsprechenden Freibetrag für langjährig Versicherte zu kommen, müsste mein Mann das aber vor dem 1.1.2021 beim örtlichen Jobcenter einreichen. Nach 2022 nutzt uns das nichts mehr. Wir sind jetzt durch die Art und Weise, wie das Jobcenter Plön mit uns umgeht, in großer finanzieller Not, nicht irgendwann später.
Können wir diesen Freibetrag zum 1.1.2021 dort also wegen der unsicheren Rechtslage erstmal prophylaktisch einreichen und später dann belegen, wenn Sie auch soweit sind, dass wir das Schreiben von der Rentenstelle bekommen, das wir als Beweis ja sicher dann noch brauchen werden?
Für eine Auskunft diesbezüglich wären wir Ihnen sehr dankbar.
 
Deutsche Rentenversicherung
 
Nein, nicht direkt . auf die automatische Prüfung meiner Grundrentenzeiten"
 ...
Wenn Sie antworten, werde ich erzählen, ob man was damit anfangen konnte oder nicht.
Weil es fehlen einfach klare Auskünfte darüber, die das denn ab Januar 21 praktisch überhaupt laufen soll.
 
LG
Renate
 

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