Freitag, 9. August 2019

Durchwachsenes Freitags-Wetter

Heute Vormittag war es noch trocken


 Ich hatte ja schon im Armuts-Blog geschrieben, dass wir erstmal wieder Widerspruch gegen den letzten abschließenden Jobcenter-Bescheid mit Rückforderung eingelegt haben.

Die haben selbst schuld, wenn man ständig Klage beim Sozialgericht einreicht ... sie könnten ja auch mal so arbeiten, dass das nicht nötig wäre.

 Wenn sie eine Überzahlung, für die wir gar nichts können, nicht in einer Summer sofort würden zurückhaben wollen, wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen zu suchen, ob es eigentlich ein Unterschied ist zwischen Paaren, wo einer seine Rente mit Grundsicherung aufstockt oder wo einer so viel Rente kriegt, dass sie dem anderen was von seinen Hartz-IV-Ansprüchen wieder abziehen.
 Zunächst mal hatte Jürgen wegen einem Darlehen gefragt und ich auch.

Ich kriegte keine, er auch nicht, aber sie haben ihm im März nichts abgezogen.

Das wollen sie nun auf einmal wiederhaben, obwohl ich ja noch Raten wegen der Summe bezahlen muss, die ich mir dann hab woanders leihen müssen.
 Dabei bin ich auf zig Gesetze gestoßen beim Rumkramen zwischen ALG Ii und ALG XII, wo ich zwar nicht sicher bin, ob Jürgen da Recht kriegt .. aber wo ich absolut sicher bin, das ist total ungerecht, was da gemacht wird.

Und ich hab sogar in dem Schrieb .. siehe Armuts-Blog .. noch was Wichtiges vergessen.

Wer mit Grundsicherung aufstockt, ist raus beim Jobcenter .. bei Normalrente ist man das nicht.
 Das heißt .. der beim Jobcenter kriegt nen Regelsatz von 100 % .. und der mit Grundsicherung kriegt auch nen Regelsatz von 100 %.

Bei uns kriegt aber jeder nur 90 % .. also haben wir schonmal nur deshalb, weil ich mehr Rente als Grundsicherung kriege, 20 % weniger Geld als Leute, die beide aufstocken .. einer beim Jobcenter und der andere seine Rente beim Sozi mit Grundsicherung.

Das ist doch keine Gleichbehandlung.
 Dann fand ich noch .. wenn ich diese Formulierung richtig verstehe ... Altersrentner kriegen auch ohne Merkzeichen G schon von vornherein 17 % Mehrbedarf auf den Regelsatz, wenn die Grundsicherungsansprüche haben.

Und warum kriege ich die nicht?

Wenn das wirklich so gemacht wird, ist auch das keine Gleichbehandlung, sondern voll ungerecht.

 Bei der Grundsicherung anders ist, dass die keine 100 Euro und dann die Prozente, sondern pauschal bei Arbeit und Zuverdienst 30 % vom Verdienst behalten dürfen .. das ist also anders.

Mir haben sie ca. 5 Euro mehr als meinen Netto-Verdienst im März angerechnet, dabei aber meinen Verdienst und die Rente zusammengerechnet .. also mir irgendeinen individuellen Freibetrag von 40,46 Euro gelassen .. aber wie sie darauf kommen, ich habe keinen Plan .. hab gefragt, ob sie das mal erklären können.
 Was mit vor allen Dingen interessiert .. falls es mal mehr als was über 40 Euro werden ...kriege ich dann bis zu 100 Euro Freibetrag und auch noch die anderen Prozente oder nicht?

Und noch interessanter war ne Sonderregelung, die es bei Grundsicherung im Alter auch noch gibt.

Wenn man da in einer schwierigen Situation ist, kriegt man noch 70 % vom Regelsatz extra als Freibetrag als sogenannten Familienzuschlag, wenn man den Partner finanziell unterstützen muss.
 Und diese Familienzuschlag ist nicht nur für spezielle Situationen da, sondern auch dafür, dass man im Alter mehr Geld hat, um was zu unternehmen, die Familie zu besuchen und so weiter .. also für Teilhabe extra von alten Leuten.

Und das wäre schon bei unserem Regelsatzbedarf von eben nicht 100 %, sondern ja nur 90 % immerhin zusätzlich 267,40 Euro .. beim vollen Regelsatz, was ja bei Leuten, die raus sind, weil sie Grundsicherungsansprüche haben, wäre das sogar noch mehr. .. nur für den, der den anderen unterstützen muss, aber trotzdem.
 Ich gehe davon aus, sie erkennen den Widerspruch nicht an.

Dann kann ich aber klagen .. das wird dann wieder bis zur Bearbeitung sicher 3 - 4 Jahre dauern, aber solange müssen wir auch nichts zurückzahlen.

Es kann sein, dass wir aber auch schon deshalb nichts zurückzahlen müssen, weil wir die Angaben ja alle gemacht haben und es deren Fehler war, alles zu überweisen statt Jürgen ein Darlehen, wonach er doch gefragt hatte, zu geben für die Überbrückung.
Na ja .. man gönnt sich ja sonst nichts ..unser Gesetzeswald in Sachen SGB II und XII ist so kompliziert, man sucht sich da tot.

Ich weiß ja auch nichtmal, wie das mit der Steuerpflicht auf Rente läuft .. denn Rente ist eigentlich steuerpflichtiges Einkommen .. wo wir jetzt doch noch gar nicht wissen, was da auf uns zukommt.

Man kann Steuern absetzen .. aber da alles ja im voraus beantragt werden muss, kennt man die Höhe von eventuellen Steuern doch gar nicht, weiß doch nur, Rente ist nunmal auch steuerpflichtig.

LG
Renate

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen