Donnerstag, 30. August 2018

Schon wieder ein Fehler bei der Leistungsabteilung des Jobcenters Plön

Muss schon wieder Widerspruch einreichen, weil die offenbar weder lesen noch zuhören können


Werde das auch gleich inklusive der Angaben, dass wir wegen der Miethöhe einen Überprüfungsantrag gestellt haben, dem Sozialgericht Kiel mitteilen, weil wir ja jetzt da auch ein Aktenzeichen haben, wodrunter es bearbeitet wird.

Ich erkläre mal, was nun schon wieder schief gelaufen ist.



Also es steht da nun bei, ich hätte ab dem 1.2.19 schon keine Ansprüche mehr, weil ich die Altersgrenze erreicht hätte, obwohl ich erst ab dem 1.3.19 in Rente gehe.

Na toll .. also muss ich da erstmal Widerspruch gegen einreichen, denn sonst hänge ich den Monat ja komplett in der Luft.

Wie sie darauf gekommen sind, keine Ahnung. Ich habe das schriftlich so nicht angegeben, Jürgen mündlich beim Termin auch nicht.

In dem Extra-Schreiben, das ich Jürgen (ich bin ja Vorstand der Bedarfsgemeinschaft, eine Einladung kriegte aber ja nur er, weil meine mal wieder nicht angekommen ist wie immer, wenn es aus Plön kommt) am 16.08.18 mitgegeben habe, steht insgesamt 3 x !!! drin, dass ich ab dem 1.3.19 in Rente gehen kann und auch geklärt habe, dass ich für den März, weil das Geld ja erst Ende März eingehen wird, vom Sozialamt Preetz eine Überbrückung kriegen kann, sobald mein Rentenbescheid da ist.


Auch auf der Seite des SGB II steht ausdrücklich drin, ab wann der Jahrgang 1953 in Rente geht, nämlich mit 65 und 7 Monaten .. also rechnet man das mal durch, kommt man auch auf März und nicht auf Februar 19.

Aber was soll's .. typisch Jobcenter, ohne Probleme zu schaffen, kriegen die doch nie was von selbst auf die Reihe und dann jammern die Sozialgerichte über die vielen Klagen.



Was ich vermute ist, der Typ, bei dem Jürgen war, kann nicht zählen oder rechnen und wird anders als wenn ich die Unterlagen direkt in die Leistungsabteilung übers Jobcenter Preetz geschickt habe, mein Anschreiben dazu, wo ja drin steht, dass ich erst ab März 19 in Rente gehe, wohl nicht mitgegeben haben.

Jürgen, der das ja auch dort so erzählt hat, hat er vermutlich wohl auch nicht richtig zugehört. Schon als ich den Mann am Telefon hatte um zu fragen, warum die die Differenz zur Mietobergrenze nicht nachzahlen ...
...und auch zu fragen, ob ich denn, weil ich ja bald rausfalle, Jürgen nun neu als Vorstand der Bedarfsgemeinschaft eintragen soll, da redete der die ganze Zeit von ich ginge ja im Februar in Rente.

Ich hatte das bei dem Telefonat gar nicht so drauf, hab ja erst hinterher genau nachgeschaut, als ich den Rentenantrag ausgefüllt habe und dann das Anschreiben dazu fertig gemacht, wo das nun exakt 3 x !!!! groß und breit auch drinsteht.

Was gut ist .. es steht nicht dabei genauso wie beim vorläufigen Bewilligungsbescheid davor, dass wir nun gesetzlich verpflichtet wären, die abschließende EKS persönlich zu Fuß nach Plön zu schleppen . sondern nur, dass wir die eben fertigmachen müssen, wenn das Halbjahr rum ist. Das finde ich sehr beruhigend, denn ich renne da nicht hin und kippe womöglich unterwegs noch um und Jürgen sollte das auch nicht tun .. zumal mit dem Typen zu reden offensichtlich eher kontraproduktiv ist .. sieht man ja wieder an diesem Bescheid, der nicht stimmt.
Was okay ist .. sie überweisen die Miete nur noch bis einschließlich Januar 19 direkt an unseren Vermieter .. ab Februar sind dann wir dran.

Das ist mir ehrlich gesagt auch lieber und egal, ob das nun ab Februar oder März so ist. Ich habe das mal der Einfachheit halber so eingerichtet, aber würde das sowieso nie wieder tun.




Das immerhin haben sie also kapiert, dass es ab meiner Rente dann ja nicht mehr für die volle Miete reicht.

Dann schreiben Sie, wir sollen Änderungen mit nem Formular Veränderungsmitteilung angeben .. das liegt natürlich wieder mal nicht dabei, muss ich also ausdrucken .. obwohl der Typ ja meinte, wieso denn Druckkosten, das wäre ja unser Privatvergnügen .. ich drucke privat so gut wie nie was .. das hat fast immer nur was mit dem Jobcenter zu tun, dass wir den Drucker brauchen.
Dann schreiben Sie, dass der Kreis Plön ab dem 1.4.18 eine neue Bruttokaltmiete festgelegt hat und dass sie die nun ab dem 1.10.18 berücksichtigen.

Na klasse .. und wieso überweisen sie die, obwohl sie das wissen, für die Zeit vom 1.4.18 bis 30.9.18, obwohl ich schon telefonisch nachgehakt habe, nicht automatisch nach?

Sowas muss kein Mensch verstehen.


Nun ja .. zumindest ab dem 1.10.18 ist die neue Bruttokaltmiete dann ja richtig drin .. nur dass sie eben den Februar bereits als Rentenmonat nehmen, was ja so nicht stimmt.

Bei den Freibeträgen zu unserem Nebeneinkommen vom Texten sieht es auch ab Februar und März 19 okay aus.

Übersteigendes Einkommen haben sie noch nicht drin .. geht ja auch nicht, weil ich die Höhe der Rente noch nicht angeben kann.

Na ja .. ich darf dann also mal wieder nen Widerspruch schreiben, ausdrucken .. das Ganze dem Sozialgericht zur Sicherheit mitteilen, damit auch nichts schief geht .. hat ja noch paar Monate Zeit, bevor es kneift .. aber dann redet der Typ davon, wir hätten mit der einen Druckpatrone ungefähr im Jahr, die ich meistens als Bürokosten mit drin hatte, ja soooo irre viele Kosten verursacht, die Privatvergnügen gewesen sind.

Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.


LG
Renate

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